Führerschein mit 17
Die Hintergründe
Über 60 Prozent der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18-24 jährigen Fahranfängern verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 Prozent aller Fahrer darstellt.
Fachleute sind sich einig: Es fehlt an Fahrerfahrung!
Das Modell BF17 sieht deshalb vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor.
Die Aufgabe der Begleitperson besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten. Keinesfalls soll die Begleitperson als "Hilfsfahrlehrer" agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit dämpfend auf die Fahrweise des Fahranfängers wirken. Die Verantwortung liegt allein beim jungen Fahrer selbst.
Die Fahranfänger mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.
Zur Antragstellung wird benötigt:
- Passbild
- Sofortmaßnamen am Unfallort
- Sehtest
- Angabe der Begleitperson/en
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Formular)
Die Begleiter
- mind. fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Kl. 3
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- max. 3 Punkte im Zentralregister Flensburg
- sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein
Die Fahrausbildung
Theorie-Ausbildung
12 Grundstoff- und 2 klassenspezifische Unterrichte (bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte). Praktische Ausbildung Grundausbildung nach persönlichen Fähigkeiten, danach:
- 225 Min. Überlandfahrten
- 180 Min. Autobahnfahrten
- 135 Min. Beleuchtungsfahrten
Die Vorbereitung
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen, wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, einen ca. 90minütigen Vorbereitungskurs in der ausbildenden Fahrschule zu besuchen. In Schulungen des Fahrlehrerverbandes SH bereiten sich viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer auf die Besonderheiten vor. Sie geben in den Vorbereitungskursen wichtige Tipps zu den Modellregeln und eventuell auftretenden Problemen.
Die Prüfung
Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Nach dem 17. Geburtstag erfolgt die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darf bundesweit in Begleitung gefahren werden. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde in den Kartenführerschein umgetauscht werden. Drei Monate nach dem 18. Geburtstag verliert die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit.


